• Photovoltaik

    Photovoltaikanlagen

    Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenlicht unmittelbar in Strom um und zählen mittlerweile zu den Standardtechnologien der Stromerzeugung. Selbst erzeugter sauberer Strom mittels Photovoltaik ist heute technisch ausgereift, effizient, und in jedem Gebäude installierbar - und das ohne ein nennenswertes wirtschaftliches Risiko. Eine Photovoltaikanlage amortisiert sich im Durchschnitt nach 13-15 Jahren, bei einer typischen Lebensdauer von mindestens 20 Jahren. Der Betrieb der Photovoltaikanlage bereitet zudem wenig Aufwand. Die Montage- und Anschlussarbeiten dauern ein bis drei Tage, finden aber vorwiegend im Außenbereich statt.

     

    Eigenverbrauch & Einspeisevergütung

    Photovoltaikanlagen werden über die Einspeisevergütung staatlich unterstützt. Betreibern einer PV-Anlage wird über den Zeitraum von 20 Jahren eine Abnahme des eingespeisten Stroms zu einem festen Preis garantiert. Unabhängig von Einspeisungsvergütungen reduziert eine PV-Anlage automatisch die Abhängigkeit von Energieimporten und damit verbundenen Strompreisschwankungen: Eigenverbrauch ist das Stichwort. Nutzt man eigenen Strom, ist ein externer Stromeinkauf nicht notwendig.

    Das Verhältnis zwischen Strombezugspreis und Stromgestehungskosten einer Photovoltaikanlage hat sich in den letzten Jahren immer weiter zugunsten des klimafreundlichen Photovoltaik-Stroms entwickelt: Die Stromgestehungskosten liegen bei privaten PV-Anlagen bei ca. 7-12 Cent/kWh und sind somit bis zu dreimal geringer als der Preis für Strom aus der Steckdose. Daher lohnt es sich, Solarstrom bevorzugt selbst zu nutzen und nur den Überschuss zu verkaufen. Um einen möglichst großen Anteil des erzeugten Stroms selbst zu nutzen, kann die Anlagenleistung bei Privathaushalten individuell auf den eigenen Strombedarf angepasst werden. Dadurch ergeben sich nach wie vor sehr gute Renditen für das eingesetzte Kapital - bei überschaubaren Investitionskosten. Da es in der Region Bodensee-Oberschwaben bereits zahlreiche Solaranlagen gibt, können Sie ganz einfach von den Erfahrungen anderer profitieren: Fragen Sie einfach einen Nachbarn oder einen örtlichen Handwerker!

     

    Energiespeicher

    Ist mehr selbst produzierter Strom vorhanden als benötigt, kann dieser im Energiespeicher in Form von Warmwasser und/oder Strom gespeichert werden. Erst nach vollständiger Befüllung Ihres Energiespeichers wird der überschüssige Strom ins öffentliche Netz eingespeist.

     

    Einkommensteuerfreiheit bei Anlagen bis 10 kWp

    Damit kommt das Ministerium einer Initiative des Landes Baden-Württemberg aus Oktober 2020 nach, die steuerliche Behandlung kleinerer Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz zu vereinfachen.

    Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kWp, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden.

     

    Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier

    Das zugehörige Schreiben des BMF finden Sie hier

    Das Antragsformular auf Befreiung finden Sie hier

     

    Hinweis:
    Die oben genannte Regelung für Anlagen bis 10 kWp gilt für alle Anträge, die bis Ende 2022 gestellt wurden. Zukünftig soll die Einkommenssteuerbefreiung auf alle Anlagen bis 30 kW ausgeweitet werden. Die genauen Details zum Gesetz stehen derzeit noch nicht fest. Nach offizieller Bekanntgabe werden wir die Informationen hier auf unserer Internetseite veröffentlichen.