• Heizung

    Die Wahl des Heizungssystems richtet sich nicht nur nach dem eigenen Geschmack, sondern orientiert sich insbesondere an den baulichen Gegebenheiten und den Möglichkeiten der Energieversorgung vor Ort.

    Beim Heizungswechsel im Rahmen einer Sanierung und beim Neubau ist es unerlässlich auf die Energieeffizienz zu achten, nicht nur aus Kosten-, sondern auch aus Umweltschutzgründen. Eine Vielzahl erprobter und ausgereifter Technologien ist hierfür am Markt.

    Brennwerttechnik - ausgereift und sparsam

    Die ausgereifte Brennwerttechnik zeichnet sich durch eine hohe Effizienz aus. Der bei der Verbrennung von Öl oder Gas entstehende Wasserdampf wird aus dem Abgas nochmals zur Wärmegewinnung genutzt. Dadurch steigt der Wirkungsgrad deutlich: Bei Öl um ca. sechs Prozent, bei Erdgas um elf Prozent. Ölbrenner können unter Umständen auch mit Rapsöl oder einem Bio-Mix-Kraftstoff betrieben werden. Der Hausbesitzer wird bei der Wahl der Heizung immer auch die bisherige Anlagenart berücksichtigen. Wurde zum Beispiel vorher mit Öl geheizt, kann der Öltank weiterhin genutzt werden.

    Holz - Die Energie vor der Haustür

    Die Verfeuerung von Biomasse bietet sich im Süden Deutschlands - bedingt durch den Waldreichtum - in Form von Pellets, Hackschnitzel oder Stückholz an. Pelletsware muss einer bestimmten Norm entsprechen. Eine trockene Lagerung in einem entsprechend dimensionierten Raum sollte gewährleistet sein. Die Anlagentechnik für die Verbrennung der CO2-neutralen Biomasse ist ausgereift.

    Preisschwankungen für Holz hängen unter anderem vom Aufkommen von Schad- oder Sturmholz und von den steigenden Preisen für fossile Energie ab. Vor dem Einbau einer Holzheizung sollte man sich über den Stand der gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Feinstaub informieren.

    Wärmepumpe - heizt und kühlt

    Wärmepumpen nutzen die im Erdreich, im Grundwasser oder in der Umgebungsluft gespeicherte Sonnenwärme und geben diese an den Heizkreislauf oder das Warmwasser ab. Am effizientesten sind Erdwärmepumpen, da das Erdreich im Gegensatz zur Außenluft auch im Winter relativ konstante Temperaturen aufweist.

    Wärmepumpenheizungen eignen sich besonders für energieeffiziente Neubauten. Ein niedriger Heizwärmebedarf durch eine optimale Wärmedämmung und eine Wärmeverteilung auf niedrigem Temperaturniveau, etwa bei einer Fußboden- oder Wandflächenheizung sind gute Voraussetzungen für einen sparsamen Einsatz. Zwar entstehen bei der Nutzung der Erdwärme durch die Erdbohrungen hohe Anschaffungskosten, jedoch benötigen Wärmepumpen im eigenen Haus keinen Lagerraum und die Technologie ist relativ wartungsarm. Wegen der niedrigeren Vorlauftemperatur funktionieren Wärmepumpen nur mit Verteilsystemen, wie etwa mit Fußbodenheizung, energieeffizient. Es sind auch Wärmepumpen im Handel, die mit Gasmotor betrieben werden. Außerdem eignet sich die Technik zum Kühlen der Wohnräume im Sommer.

    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) - Austauschpflicht von alten Heizungsanlagen

    Die Energieeinsparverordnung schreibt vor, dass Heizungsanlagen mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 kW, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt, vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt wurden und keine Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind, außer Betrieb genommen werden müssen.

    Erneuerbare Wärmegesetz (EWärmeG) - Mindestanteil erneuerbarer Energien bei Heizungstausch

    Das Erneuerbare Wärmegesetz verlangt seit dem 01. Juli 2015 einen Anteil von 15 Prozent an erneuerbaren Energien zum Heizen und zur Warmwasserbereitung des Gebäudes beim Austausch oder Einbau einer Zentralheizung.

    Neben dem Einsatz von erneuerbaren Energien können wahlweise auch Dämm- und Effizienzmaßnahmen ergriffen werden. Zudem kann ein auf das Gebäude angepasster energetischer Sanierungsfahrplan anteilig angerechnet werden.

    Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) - Pflichtanteil erneuerbarer Energien bei Neubauten

    Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes gilt für Neubauten, sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude, für die nach dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt wurde. Die Eigentümer der Gebäude müssen den Wärmeenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien decken, wie es in den §§ 5 und 6 des EEWärmeG geregelt ist.