Maßnahmenbereiche
Maßnahmenbereich 1: Entwicklungsplanung / Raumordnung
Der Bereich Entwicklungsplanung und Raumordnung umfasst alle Maßnahmen, die eine Kommune in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich, der kommunalen Entwicklungsplanung, ergreifen kann, um die entscheidenden Weichen für eine bessere Energieeffizienz zu stellen und damit den Klimaschutz zu forcieren.
Maßnahmenbereich 2: Kommunale Gebäude und Anlagen
In diesem Bereich können die Kommunen direkte Einspareffekte für den kommunalen Haushalt durch die wirtschaftliche Reduzierung von Betriebskosten ihres eigenen Gebäudebestandes erzielen.
Maßnahmenbereich 3: Versorgung, Entsorgung
Kommune: Der gesamte Bereich Ver- und Entsorgung wird in enger Kooperation mit kommunalen Energie-, Abfall- und Wasserbetrieben oder auch mit überregionalen Energieversorgern entwickelt.
Landkreis: Der Bereich Ver- und Entsorgung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Abfallentsorgung und -verwertung.
Maßnahmenbereich 4: Mobilität
In diesem Bereich werden kommunale Rahmenbedingungen und Angebote vorgestellt, welche Bürger ermutigen, verstärkt auf energiesparende und schadstoffarme oder -freie Verkehrsträger umzusteigen. Es geht also um Maßnahmen, die zur verstärkten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, des Fahrrads und von Fußwegen führen.
Maßnahmenbereich 5: Interne Organisation
Die Kommune / der Landkreis kann im Bereich ihrer / seiner internen Organisation und Abläufe dafür sorgen, dass das Energiethema gemäß dem energie- und klimapolitischen Leitbild von allen Akteuren gemeinsam verantwortet und vorangebracht wird.
Maßnahmenbereich 6: Kommunikation, Kooperation
Dieser Maßnahmenbereich fasst im Wesentlichen Aktivitäten zusammen, die auf das Verbrauchsverhalten Dritter abzielen z. B. von privaten Haushalten, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Schulen, Gewerbetreibenden, Wohnungsbaugesellschaften u.a.
Quelle: Bundesgeschäftsstelle European Energy Award
Weitere Informationen finden Sie unter www.european-energy-award.de