13.01.2017

Winterzeit – der Schimmel blüht auf

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Vermeidung von Schimmelbefall

Ravensburg, 13.01.2017 – Schwarze Flecken, modriger Geruch - gerade in der kalten Jahreszeit breitet sich in vielen Wohnungen wieder Feuchtigkeit und Schimmel aus. Mehr als 12 Prozent der Bevölkerung ist nach eigener Einschätzung  von Feuchtigkeitsschäden betroffen. Darauf weist das Statistische Bundesamt in seinem Jahrbuch hin. [1] Michael Maucher, Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Ravensburg, erläutert die Ursachen des Schimmelbefalls und erklärt, wie man die eigene Wohnung schützen kann:

Auch ungenutzte Räume niedrig heizen

Maucher: In der kalten Jahreszeit ist es wichtig, alle Räume regelmäßig zu beheizen, um das Auskühlen der Wände und damit einhergehende Feuchtigkeits- und Schimmelbildung zu vermeiden. Dass Haushalte angesichts wieder steigender Energiekosten ihren Heizbedarf senken wollen, ist absolut verständlich. Doch wird oft am falschen Ende gespart. Gerade Räume, die im Winter nicht oder nur unzureichend beheizt werden, bieten dem Schimmel einen hervorragenden Nährboden. Daher sollten Raumtemperaturen von 16 Grad Celsius nicht unterschritten werden.

Lüften, Lüften, Lüften - aber keine Dauerlüftung durch Kippstellung

Maucher: Abzuraten ist von dauerhaftem Kipplüften. Dabei wird nur Wärme zum Fenster hinausgeheizt. Wesentlich sparsamer und effektiver ist dagegen mehrmaliges Stoßlüften in allen Räumen für mindestens fünf Minuten, um einen Austausch zwischen feuchter Innen- und trockener Außenluft vorzunehmen. In Räumen, in denen viel Feuchtigkeit entsteht, wie zum Beispiel in der Küche, im Bad oder beim Wäschetrocknen, muss zusätzlich gelüftet werden. Lüften sollte man ab 60 Prozent relativer Luftfeuchtigkeit, um feuchte Wände und Schimmelbildung zu vermeiden. Feststellen lässt sich dies mit dem Hygrometer, mit dem  die Luftfeuchtigkeit in den einzelnen Räumen gemessen werden kann. Außerdem kann man damit auch den Lüfterfolg kontrollieren.

Was tun, wenn der Schimmelschaden bereits da ist?

Maucher: Sind Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung festgestellt worden, sollten Vermieter ihren Vermieter darüber informieren. Dieser sollte dann einen Fachmann zu Rate ziehen, um das Ausmaß der Schäden zu prüfen und entsprechende Schritte zur Trocknung der betreffenden Stellen einzuleiten. Nur Fachleute können außerdem sicherstellen, dass auch die gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukte des Schimmelpilzes vollständig entfernt werden. Einfach nur weiß überstreichen löst das Problem dagegen nicht!

Darüber hinaus hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale bei allen Fragen zum Erkennen und Vermeiden von Schimmelschäden online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder direkt bei uns.


[1] Statistisches Jahrbuch 2016, S. 158 (https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/StatistischesJahrbuch.html

 

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