18.05.2017

Energieausweis: Endlich erklärt

Hintergrundwissen von der Energieberatung der Verbraucherzentrale und der Energieagentur Ravensburg

Ravensburg, 18.05.2017 – Auf den ersten Blick deutlich machen, wie energieeffizient ein Gebäude ist, das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Eigentümer, Mieter und Käufer sollen Klarheit erhalten über die zu erwartenden Energiekosten einer Immobilie. Ob der Energieausweis diese Aufgabe erfüllt, und welche Informationen er tatsächlich enthält, erläutert Michael Maucher, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Ravensburg.

Was steht drin?

Den fünfseitigen Energieausweis gibt es in zwei Formen: Als Bedarfsausweis enthält er die Kennwerte für den Energiebedarf, als Verbrauchsausweis diejenigen für den Energieverbrauch. In vielen Fällen ist jedoch nur der Bedarfsausweis zulässig. Der Energiestandard des Gebäudes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, ähnlich wie bei Kühlschrank und Waschmaschine. Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich um Empfehlungen“, betont Maucher. „Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“

Wer braucht einen Energieausweis?

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei der Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten. „Keinen Energieausweis brauchen Eigenheimbesitzer, für deren Haus die Baugenehmigung vor dem 1.10.2007 erteilt wurde, und die ihr Haus selbst bewohnen“, stellt Maucher klar.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, empfiehlt Maucher.

Was kann der Energieausweis nicht?

„Insbesondere der Verbrauchsausweis liefert Mietinteressenten keine genaue Prognose über die künftigen Heizkosten“, stellt Michael Maucher klar. Denn die Werte darin werden maßgeblich vom Nutzerverhalten, zum Beispiel der eingestellten Raumtemperatur und dem Lüftungsverhalten, beeinflusst. Alle Energieausweise beziehen sich grundsätzlich auf das ganze Gebäude und nicht auf einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch.

Bei allen Fragen zum Energieverbrauch in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bei uns.