Betreuung Neubaugebiet


Wenn Gemeinden Baugrund verkaufen, können sie unter Umständen energetische Standards definieren und teilweise vorgeben. Oberstes Ziel energet-ischen Bauens ist immer die Vermeidung von Energie, was durch entsprechende Gebäudetypen erreicht werden kann (z. B. KfW-40-Energiespar-haus, Passivhaus).
Es ist zu erwarten, dass die EnEV 2009 eine deutliche Anhebung des energetischen Niveaus fordert (etwa vom 10-Liter-Haus zum 7-Liter-Haus). Von Seiten der Kommunen sind umfassende Informationen für Bauwillige auch über andere gesetzliche Vorgaben sinnvoll (Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und künftiges Klimaschutz-paket).

Normen für die Energieeffizienz sinnvoll

Zweckmäßig ist es bereits in den Bebauungsplänen die optimale Ausrichtung der Dächer in südöstlicher oder südwestlicher Ausrichtung zu berücksichtigen. Etwa sollten die Dachneigungen nicht zu flach ange-setzt werden. Eine Aufständerung der Solaranlagen könnte unter Umständen später notwendig werden, um Verordnungen und Gesetze zu erfüllen. Das BauGesetzbuch eröffnet den Gemeinden im § 9 Absatz 1 P 23-24 auch Möglichkeiten Erneuerbare Energien zu fordern, was im Vorfeld berücksichtigt werden sollte.

Einsparung folgt Effizienz

Der Energieeinsparung nachgeordnet ist die Planung von effizienten Heizungstechnologien.
Bei der Ausweisung von Neubaugebieten sollten Gemeinden die Möglichkeit einer Nahwärme-versorgung prüfen, am besten unter Einbeziehung von Erneuerbaren Energien. Hierfür ist im Vorfeld eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung notwendig. Alle potentiellen Verbraucher sollten bei der Prüfung eingebunden sein - von Privathäusern bis zum Supermarkt.

Natürliche Kühlung bevorzugt

Erzielte Erfolge energetischen Bauens sollten nicht durch den Einsatz von Klima- oder Kühlgeräten gemindert werden. Daher bietet es sich für Gemeinden an auch für diesen Bereich Regelungen zu treffen. Dachüberstände etwa können einen positiven Einfluss auf die sommerlichen Wärme-verhältnisse am und im Haus haben.
Die künftige Bepflanzung der Grünanlagen und Gärten sollte auch nicht über Grundstücksgrenzen hinweg Fenster oder gar Solaranlagen beschatten. Ein Instrument könnte sein die Bewuchshöhe zu begrenzen. Laubbäumen ist immer der Vorzug zu geben: Sie spenden im Sommer Schatten und im Winter mehr Licht als andere Pflanzen.

Für die projektbezogene und unverbindliche Beratung stehen den Gemeinden die unabhängigen Berater der Energieagenturen zur Verfügung.




Kommunen können über die
Festlegung von Standards
die Energieeffizienz in
Neubaugebieten beeinflussen.



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