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05.03.2010 - „Klimaschutz konkret“ in Biberach
BIBERACH (sz) – Rund 100 Vertreter aus der kommunalen Verwaltung sowie Planer und Handwerker aus vier Landkreisen haben sich im Biberacher Landratsamt zur überregionalen Veranstaltung „Klimaschutz konkret“ getroffen. Hauptthema war die Umsetzung des seit 1. Januar geltenden Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg.Das EWärmeG sieht vor, dass künftig zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden über erneuerbare Energien abgedeckt werden müssen. Mit der konsequenten Umsetzung dieses Gesetzes möchte das Land mehr Energieeffizienz im Altbaubereich erzielen. „Zusammen mit der Energieagentur, der Klimaschutzagentur des Landes und dem Umweltministerium besetzen wir heute ein Thema, das im wahrsten Sinne des Wortes uns allen unter den Nägeln brennt, wenn es uns nicht gelingt, die weltweite Klimaerwärmung in den Griff zu bekommen“, sagte Landrat Dr. Heiko Schmid bei seiner Begrüßung.
Die Referenten informierten die Teilnehmer über die verschiedenen Gesetze und Verordnungen. Hauptthema war dabei das EWärmeG, welches seit dem 1. Januar für bestehende Wohngebäude gilt. Es greift somit dort, wo die meisten Emissionen entstehen, im Altbaubereich.
Dr. Svea Wiehe vom Umweltministerium Baden-Württemberg arbeitete persönlich am neuen Gesetz und erklärte den Anwesenden die Hintergründe und die Struktur des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes. Das EWärmeG sieht vor, dass künftig zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden über erneuerbare Energien abgedeckt werden müssen. Ersatzweise ist auch eine Wärmedämmung möglich, wenn dadurch der Energieverbrauch des Gebäudes erheblich sinkt. Das Gesetz wird für Hausbesitzer erst aktuell, wenn sie die Heizungsanlage erneuern lassen.
„Bei so vielen neuen Gesetzen und Verordnungen haben Häuslebauer, Sanierer und Planer oft viele Fragen“, sagte der Geschäftsführer der Energieagenturen, Walter Göppel. Die Energieagentur habe die Antworten parat und außerdem eigene Bauherrenmappen entwickelt. Diese wurden mit vielen wichtigen Informationen und einer Checkliste für Häuslebauer bestückt. Die Bauherrenmappen gibt es kostenlos in allen Außenstellen der Energieagentur Biberach (in den Rathäusern in Biberach, Kirchdorf, Bad Schussenried, Ingoldingen, Bad Buchau, Laupheim, Schwendi, Schemmerhofen und Ochsenhausen).

Die Referenten (von links): Landrat Dr. Heiko Schmid, Dr. Volker Kienzlen, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, Dr. Svea Wiehe vom Umweltministerium Baden-Württemberg, Geschäftsführer der Energieagenturen Walter Göppel und Kreisbaumeister Hubert Baur.
Es drohen hohe Bußgelder
Kreisbaumeister Hubert Baur, informierte über die rechtlichen Konsequenzen für Bauherren und Sanierer bei der Einhaltung der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) im Neubaubereich und dem EWärmeG bei Sanierungen. Bauherren und Sanierer müssen die Einhaltung der Gesetze der zuständigen Baurechtsbehörde nachweisen: „Wer sich nicht an die neuen Gesetze hält, muss mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro beziehungsweise 100 000 Euro rechnen“, erklärt Kreisbaumeister Hubert Baur.
(Schwäbische Zeitung Biberach, Kreis, Februar 2010)

Zahlreich kamen Vertreter aus kommunalen Verwaltungen sowie Planer und Handwerker aus den vier Landkreisen ins Biberacher Landratsamt zur überregionalen Veranstaltung „Klimaschutz konkret“.
Weitere Informationen:
Die Vorträge stehen hier zum download bereit:
Dr. Svea Wiehe
"Hintergründe und Struktur des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) sowie der Anpassung an die EnEV 2009"
Dr. Volker Kienzlen
"Übersicht über die Wärmegesetze von Land und Bund"
Hubert Baur
"Praxiserfahrungen mit der ersten Phase des EWärmeG sowie geplanter Vollzug der Anforderungen für Bestandssanierung"
